Dem Kirchspiel Deensen zugeschlagen

Klaus A.E. Weber

 

Merxhausen wurde im 17. Jahrhundert dem Kirchspiel Deensen zugeschlagen

Kurz nach seinem Amtsantritt hatte der Braunschweiger Herzog August der Jüngere 1634 eine Prüfung darüber angeordnet, welche Gemeinden durch Kirchspiele außerhalb des Herzogtums Braunschweig seelsorgerisch betreut wurden.

Der Herzog beabsichtigte dabei, dies dahingehend zu ändern, dass die Gemeinden den jeweils nächsten inländischen Pfarren zugeordnet würden.

Aus dem Bereich der heutigen Samtgemeinde Stadtoldendorf waren hiervon Merxhausen betroffen.

Da sich bis 1643 an der Zuordnung nichts geändert hatte, schlug am 25. Januar 1643 der damalige Deenser Pastor Jacobus Stachius vor, die "zwee Dörfer, als eines mit Namen Merckshausen im Amt Fürstenbergk, das ander mit Namen Denckigehaußen im Amt Wickensen gar nahe bei dem ach leider nunmehr fast ganz ruinierten Filial Heenade[1] zu meiner Pfarr gehörig unter Seiner Fürstlichen Gnaden Territorio und jurisdiction gelegen, deren Einwohner sonsten für diesem nach Mackensen im Amt Erichsburg zum Stift Hildesheim gehörig zur Kirchen gangen."

Stachius begründete seinen Antrag auf Übertragung der Gemeinden in seine Pfarre damit, dass seine "Pfarr auch allhie zu diesen trübseligsten martialischen Läufen leider also beschaffen, daß ich nicht einmal das liebe trocken Brot, ich geschweige denn sonst meinen Unterhalt davon haben kann, und wo mir nicht unter die Arme gegriffen und hilfliche Hand geleistet wird, ich nolens, volens andere promotion suchen und locum mutieren muß, welches ich aber nicht gern tun wollte, wann ich nur ichtes meines notdürftige alimenta haben könnte."

Der Deenser Pastor betonte noch einmal, dass nur durch die Übertragung der beiden Dörfer Merxhausen und Denkiehausen eine Verbesserung seiner Situation zu erreichen wäre.

Seine schlechte wirtschaftliche Lage resultierte insbesondere daraus, dass zu jenem Zeitpunkt die Deenser Filiale Heinade beinahe wüst gefallen war.

Die meisten Häuser lagen infolge der fortwährenden Überfälle im Laufe des Dreißigjährigen Krieges verlassen da.

Die nur noch in geringer Zahl vorhandenen Einwohner konnten ihre Felder kaum noch bestellen und waren nicht in der Lage, ihren Verpflichtungen gegenüber der Pfarre nachzukommen.

Stachius erreichte immerhin, dass sich eine Kommission mit seinem Antrag beschäftigte.

Zu einer Veränderung kam es aber (noch) nicht, weil "es mir leider an geld mitteln gemangelt, das ich der Herrn deputierten Commissariis das pretium, so ihnen pro commissions labori gebühren, neben andern dazu gehörigen unkosten abzustatten, nicht vermocht, als hat sothane commissio ihren gebührlichen progress und effect[2] nicht erreichen können", wie er fünf Jahre später, am 03. Februrar 1648, bedauernd schrieb.

So blieb es zunächst noch bei der althergebrachten Zuordnung.

Am 15. September 1660 verordnete Herzog August der Jüngere sogar, dass Petrus Pinkernellium, Diaconus zu Dassel und Pastor zu Mackensen, auch zugleich für die beiden Gemeinden Merxhausen und Denkiehausen zum Prediger und Seelsorger bestellt werden soll, sofern "denn gedachter Pastor auch dahero dem examini unterworfen und seine Probepredigt allhie getan und darin beiderseits tauglich befunden werde."

Dies war deshalb notwendig, weil ihm dann die Einwohner "an Ehr und Leben nichts zu strafen wissen, ihn so bald vor einen Prediger allda zu Merx- und Denckiehausen ordentlich anweisen und immittieren, und er seinen als nunmehr rechten Zuhörern und Pfarrkindern auferlegen und befehlen, so sie ihn als ihren Seelsorger erkennen, ehren und halten, in allen christbilligen und sein Amt betreffenden Sachen gehorsam und folglich sein."

Die Einweisung in das Amt erfolgte innerhalb eines Monats und damit recht schnell, womit Petrum Pinkernellium einer der letzten Pastoren war, der quasi aus dem Ausland (Mackensen lag im Stift Hildesheim und gehörte damit nicht zum Herzogtum Braunschweig) die Dörfer seelsorgerisch mit betreute.

Die Situation änderte sich dann 1688.

Damals wurde jener südöstliche Teil der heutigen Samtgemeinde Stadtoldendorf, der namentlich die Gemeinde Merxhausen und damit zumindest gebietsmäßig auch den heutigen Ort Hellental umfasste, aus dem Kirchspiel Mackensen herausgelöst und der Deenser Filiale Heinade zugewiesen.

Das Corpus Bonorum der Kirche zu Heinade enthält den Originaltext der Gründungsurkunde in Verbindung mit den ihr zugeordneten Gemeinden.

Nachstehend sind einige der interessantesten Passagen, die der Verfasser des „Corpus Bonorum“, Pastor Hartung Elias Spohr, auf Anweisung der beiden Herzöge Rudolph August und Anton Ulrich erwähnt hat, zu lesen:

"Dem Filial Heynade sind auch die beyden noch anliegenden Dörfer, als Dencki- oder Denckshausen, im Amt Wickensen, und Merxhausen, im Amt Fürstenberg, jetzo Allersheim, von denen Durchl. Durchl. Herrn Herren Rudolpho Augusto, und Anton Ulrich Gebrüdern, Herzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Wolfenbüttelscher Theils, aus mildtätiger Gnade und sonderlich hoher Absicht dem Weiland Ehren Henrico Conraden Lenecken Pastori zu Deensen in Anno 1698 beygelegt und incorporiert worden, und lautet die Fürstl. Erlehnung, so dem Ehrwürdigen Henrico Conraden Lenecken, am 12ten Jan. 1698 darüber ausgefertigt, von Wort zu Wort, wie folget:

Wegen Heynade, Merxshausen, und Dencks- oder Denckihausen, zu Filialen der Deensischen Pfarre:

Von Gottes Gnaden, Wir Rudolph Augustus, und Anton Ulrich Gebrüdern, Herzogen zu Braunschweig und Lüneburg, thun kund, und bekennen hiermit öffentlich vor uns und unseren Erben, gegen jedermänniglich, daß wir als regierende Herzöge den würdigen und wohlgelehrdten, unstern lieben indächtigen und getreuen Heinrich Conrade Lenecken, Pastor zu Deensen, mit denen Filialen Heynade, Merxs- und Denckihausen, nachdem wird diese beyde lezteren bereits vor 10 Jahren [= 1688] aus erheblichen Ursachen, dem Prediger zu Mackensen nehmen müßen, nummero auf sein unterthängst gebührlinges Zusuchen, mit allen deroselben Ein- und Zubehörigen und Zukünften wirklich belehnet ...

Wolfenbüdttel, 12. Jan. Anno 1698

R. August   L.S.   Anton Ulrich"

 

Dass die Urkunde von zwei Braunschweiger Herzögen unterzeichnet wurde, hat folgenden historischen Hintergrund:

Nach dem Tode des Herzogs August des Jüngeren am 20. September 1666 übernahm dessen Sohn Rudolph August zunächst allein die Regentschaft im Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel.

Doch teilte er sie sich später mit seinem Bruder Anton Ulrich. Herzog Rudolph August hatte wohl erkannt, dass er den Aufgaben als Landesherr eines wirtschaftlich angeschlagenen Staates allein nicht gewachsen war.

Übrigens haben die beiden Brüder das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel 19 neunzehn Jahre lang einvernehmlich regiert, auch wenn Anton Ulrich in den letzten Jahren der gemeinsamen Herrschaft immer mehr die Geschäfte des Regenten wahrzunehmen hatte.

Nach dem Tode seines Bruders im Jahre 1704 - und damit nur sechs Jahre nach der Ausfertigung der obigen Originalurkunde - regierte Anton Ulrich allein.

Nunmehr ist auf die eigentlichen Gründe der Eingliederung zur Pfarre Deensen und seiner Filiale Heinade sowie auf die Lebensverhältnisse der damaligen Einwohner einzugehen. Diese hatten noch immer die vielfältigsten Abgaben, z. B. auch an die Kirche, zu leisten.

Wie in allen Kirchspielen, so waren die Pastoren oder Prediger auf die von den Gemeinden zu entrichtenden Entgelte zum Zwecke ihres Lebensunterhalts dringend angewiesen.

Auf der anderen Seite mussten die Dorfbewohner mit Missernten und anderen nachteiligen Einflüssen umgehen, wie eben hohen Abgaben (dem „Zehnten“) und dergleichen mehr.

us dieser sozio-ökonomischen Situation heraus kam es zum nachfolgend dargestellten Verfahren, das mit der Klage des Pastors Lenecken Ende 1690 begann.

Pastor Lenecken teilte dem Konsistorium mit, dass die beiden "angewiesenen Gemein[d]en Merx- und Denckshausen die ihm zustehenden „Sallarii supplicando nicht entrichtet" hätten.

Er führte an, dass die Gemeinden ihm beinahe drei Jahre und damit seit ihrer vorläufigen Übertragung auf die Pfarre Deensen 1688 seine zustehenden Entgelte verweigert hätten.

Der Pastor fürchtete offenbar, dass die Gemeindemitglieder auch künftig anfallende Beträge nicht entrichten würden.

Er beantragte daher, den beiden Gemeinden entsprechende Weisung zu erteilen und notfalls mit Zwangsmitteln durchzusetzen.

Der Streit hierüber zog sich einige Zeit hin, bis vor dem damaligen Landdrosten[3] am 9. März 1692 folgender Vergleich zustande kam:

"Beide Teile verschiedene Malen gegeneinander gehört und endlich in der Güte folgender Gestalt mit einander vertragen.

Es haben sich die sämtlichen Einwohner der beiden Dorfschaften erklärt, dass sie dem Pastor jährlich zum salario geben wollten ... [Anm.: es folgt eine detaillierte Forderungsaufstellung].

Wann nun mit solchen von beiderseitigen Gemeinen getanen Erbieten viel besagter Pastor um in Einigkeit und guter Verträglichkeit mit seinen Beichtkindern zu leben, da ihm doch sonsten ratione des vor einigen Jahren hierüber errichteten Vertrages wohl ein Mehres gebührte, doch vor sich friedlich gewesen und acceptieret, auch die Einwohner obgemeldeter Dorfschaften solches künftig hin wie es oben berührt alljärlich auf Michaelis zu geben gelobet und beide Teile solches gestalt gütlich mit einander vertragen und verglichen. Geschehen Wickensen den 9 Martii 1692."

Der Vergleich wurde zwar von beiden Seiten aktzeptiert, allerdings blieben die beiden Dörfer der vereinbarten Entlohnung nach wie vor schuldig. Über Jahre hinweg klagte Pastor Lenecken:

"Ich bin wie ein Mann, der keine Hilfe hat, so muß ich klagen mit dem Mannes Gottes ex Psalm 88,5.

Habe keinen Heller von den Merx- und Denckshausern, ohngeachtet der vielen hiebei kommenden Cons. Befehlen, und unter Pastore und den Gemeinen aufgerichteten und vom Amte Wickensen confirmierten Vergleich, bis dato bekommen, dahero denn bei diesem vielen Mißwachs und sehr teueren Jahren und Vorenthaltung meines sauer verdienten Lohnes nicht allein mein väterliches Erbgut, Haus und Hof, Land und Sand verkaufen und verzehren müssen, wo ich anders mit den Meinigen im Hunger nicht verderben wollen, besonders bin ich auch darüber noch in solche tiefe Schulden geraten, daß ich mich schwerlich die Tage meines Lebens wider werde herauswickeln können.

Habe aus höchstdringender Not den fernen Weg nach Wolfenbüttel nicht ohne Kosten und Beschwerden abermal über mich nehmen und in eigener Person vor hochf. Cons. erscheinen wollen.

Wolfenbüttel, 18. Oct. 1697"

 

Die beiden Herzöge Rudolf August und Anton Ulrich nahmen sich nun der Angelegenheit persönlich an und verfügten in der oben genannten Urkunde am 12. Januar 1698:

"Wir setzen ihn in die nießbare Possession und Uffnahme obbemeldeter Pfarrdörfer Heynade, Merx- und Denxhausen mit allen dersolben Aufkünften, Renten, Zinsen und Gütern und Nutzungen, und was sonst alles dazu gehöret und seine Antecessores in officio genossen, nichts überall davon ausbeschieden, hiermit und kraft dieses Briefes und wollen ihn künftig dabei nach aller Gebühr gleich seinen Antecessoren schützen und verteidigen. Dessen zu Urkund haben wird diese Belehnung eigenhändig unterschrieben."

Die Nichtzahlung der dem Pastor zustehenden Entgelte schien jedoch nicht aus Willkür, sondern aus blanker Not zu resultieren, denn offenkundig herrschte in jenen Jahren durch "große Misswachs" erhebliche Armut.

Entsprechend wenden sich am 10. Oktober 1698 sämtliche Einwohner der Filiale Heinade an ihre beiden Landesherren.

Die damals anscheinend sehr schwierige Situation der Bevölkerung wird auch aus ihrer nachstehend abgedruckten Eingabe deutlich:

Die Einwohner beschweren sich hierin darüber, dass … "Pastor Lenecken über die Gebühr jährlich 1 Himpten Habern fordert und aus eingelegter Anklage eine Schuldigkeit und Consequenz erzwingen will, desfalls und da wir uns darin geweigert er uns exequiren und sogar etlichen Ackerleuten unter uns bei diesen höchst nötigen Saatzeiten die Eisen vom Pfluge schlagen lassen.

Da nun aber wir blutarme elende Leute sind und vor uns und unseren nackten Hunger und notleidenden Weiber und Kinder bei dieser betrübten und teuren Zeit, da die meisten unter uns keine Hand voll Korn geerntet haben, sondern unsern erlittenen großen Mißwachs mit blutigen Tränen beweinen müssen, keine Mund voll Brot übrig haben.

Als nehmen wir in dieser unsrer großen Drangsal unsere einzige Zuflucht zu E[ure] Dl. [Anm.: Durchlaucht] mit untertänigst fußfällig und demütigster Bitte, sie wollen uns gegen dieses Pastor unbillige Forderung, der aus einem gratulito eine obligationem zu machen und uns dadurch ferner an den Bettelstab zu stürzen gedenket, gnädigst und kräftigst schützen, auch den ernstlichen Befehl an den Oberamtmann zu Wickensen hierauf ergehen lassen, daß unsere Pfante sofort wieder losgeben werden mögen ..."

Ergänzend gab am 25. Oktober 1698 der damalige Oberamtmann Conrad Schmidt zu Wickensen eine Stellungnahme ab.

Hierin bestätigte er, "daß diese Supplicanten die elendesten Leute im ganzen Amte sind, in dem sie leider überall schlecht kalt am Holz belegenen und naße Länderei haben, wodurch sie dann jahraus jahrein ein continuierlich große Mißwachs leiden."

 Andererseits bestätigt er aber auch die Richtigkeit der Forderung von Seiten des Pastors Lenecken und bat um Weisung, wie zu verfahren sei.

Die von ihm erbetene Anweisung erfolgte fast fünf Monate später, am 22. März 1699, in der die Herzöge in wortreicher Ausführung verfügten:

"Wir befehlen hiermit, daß ihr der Filialisten Einwendens ungeachtet bei 50 Thaler Strafe binnen 4 Wochen dem Supplicanten zu dem Seinigen verschafft und klaglos stellt."

Da man auch dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkam, wurde per 18. Oktober 1699 die angedrohte Strafe festgesetzt und Zwangsmaßnahmen verfügt.

Offensichtlich hatte Pastor Lenecken unmittelbar vor der Anordnung der Herzöge eine „Gravamina“ (Beschwerde) persönlich in der Residenz zu Wolfenbüttel abgegeben.

Da auch in dieser Eingabe einige Lebensumstände der damals wirtschaftlich schwierigen Epoche recht lebensnah vorgetragen werden, wird auch hierauf eingegangen:

"Die Heenadischen Frauen, wenn sie sich einsegnen lassen oder sonsten der Gevatternschaft beiwohnen, wollen nicht um den Altar mitgehen, um pastori das Opfer vorzuenthalten.

Und weil die Merx- und Denckshäuser Frauen solchem Gebrauche nachkommen und pastori sein Opfer auf dem Altar reichen, so haben die Heenadischen ihnen solches verboten, ja in der Kirche sie nicht ohne großes Ärgernis bei den Röcken ergriffen und sie vom Opfer zurückziehen wollen.

Pastori bittet, daß solche ärgerlichen Dinge bestraft, und es bei dem alten wohlhergebrachten Brauch, daß die Frauen um den Altar müssen gehen und opfern, sein Verbleiben haben möchte.

Alle Prediger in dem Weser Distrikt lassen ihr Vierzeit-Opfer durch ihre Schuldiener sammeln, meine Gemein[d]en aber wollen solches nicht gestatten, sondern wollen es auf den Altar legen.

Dahero geschieht es, daß auf solche hohen Feste, da das Opfer pastori soll gereichet werden, nicht der vierte Teil zur Kirche kommt, und gibt selten einer über einen Pfennig, dahero denn das Vierzeit-Opfer gar ein geringes austräget.

Denckshausen ist ganz voll erwachsener Kinder, ist auch daselbst eine Capelle, daß darinnen die Catechismuslehren und Betstunden könnten gehalten werden, es ist aber kein Schulmeister daselbst, die Eltern schicken auch ihre Kinder nicht anderwärts zur Schule, dahero unter denselben mera barbarias anzutreffen.

Die Merx- und Denckshäuser wollen sich zu den Kirchen Visitationskosten, ohngeachtet der verschiedenen fürstl. Consistorialbefehle, und da sie es vorhin allemal geben müssen, durchaus nicht gestehen, dahero denn pastori stets mit der execution gedreuet wird."

Aufgrund des nun offensichtlich bestehenden Zwistes zwischen den Menschen in den Filialgemeinden und ihrem Seelsorger kam in Merxhausen der Wunsch auf, wieder nach Mackensen eingepfarrt zu werden.

Damit war Pastor Lenecken wiederum nicht einverstanden.

Am 31. Mai. 1703 schrieb er daher an das Konsistorium und erläuterte seinen Standpunkt.

So führt er beispielsweise aus, dass die seinerzeitige Visitation ihn angewiesen habe, eigens für die Gläubigen aus Merxhausen Kirchenstühle anfertigen zu lassen.

Auch habe man in diesem Zusammenhang das Schulhaus zu Heinade abbrechen "und selbiges auf eine andere Stätte setzen zu lassen, damit der Kirchhof desto größer möge werden."

Dann erinnerte er noch einmal an die Gründe, die, neben dem Erlass von 1634, dazu geführten, dass 1688 beide Gemeinden jenen Pfarrwechsel erfahren haben.

Hierin heißt es:

"Die Dörfer sind ehemals von Mackensheim abgenommen und Heenade zugelegt, weil

1.) bei des Alpheus Probepredigt, welche dienstags nach Rogate [Anm.: der 5. Sonntag nach Ostern] vor 16 Jahren in der Heenadischen Kirche abgelegt ward, beide Gemeinden ihn durchaus nicht für ihren Seelenhirten erkennen noch annehmen wollen.

2.) Weil die Hildesh. Regierung ihn ebenfalls verworfen, Mackensen wieder abgenommen und einem Stud. Weishuhn gegeben.

3.) Ferne diese beiden Gemeinden wieder nach Mackensen verlegt werden, daß als dann dero [Anm.: d. h. des Landesherrn] Wildbahn merklichen Schaden würde leiden, zumal die Mackensheimischen Wilddiebe die Merckensheuser vorlängst in dero Consortium gerne wollen ziehen, um ihre Wilddieberei desto sicherer auszuüben.“

Und so blieb es bei der bis zum Ende des 19. Jahrhunderts gültigen Filialentscheidung.

 

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[1] seit annähernd 25 Jahren herrschte der Dreißigjährige Krieg.

[2] damit.

[3] vom Herzog eingesetzter Beamte, der das Amt Wickensen verwaltete.