Handwerker │ Pfuscher │ Flickschuster

Klaus A.E. Weber

 

Konservative Handwerksgilden versus modernes Landhandwerk

Vier von fünf Bewohnern Niedersachsens lebten und arbeiteten auf dem „platten Lande“.

Handel und Gewerbe waren dabei zunächst wenig vertreten.

Das sich später als wichtiger Erwerbszweig entwickelnde Stadt- und Landhandwerk („Professionisten“) war naturgemäß landwirtschaftsbezogen.

Das Landhandwerk kann als wichtiger Beitrag zur Gewerbegeschichte vornehmlich des 18. Jahrhunderts und als Ausdruck gesellschaftlicher Arbeitsteilung auf dem Lande angesehen werden.[1]

Es wurde mit einer örtlich teilweise relativ breiten Skala von Meistern schließlich ein bedeutender Faktor im niedersächsischen Wirtschaftsgeschehen.

Nach KAUFHOLD [5] soll das Landhandwerk im Weserbezirk „besonders rege“ gewesen sein. Verknüpft mit dem Rohstoffvorkommen, entwickelten sich auch gewerbliche Schwerpunkte.

Die Suche nach dem Ursprung des Handwerks führt zum wohl ältesten Handwerksberuf, zum Handwerk des Schmiedes.

Einziger Dienstleister war in jener Zeit wahrscheinlich nur der Barbier.

Die Herstellung eines Schuhes oblag ausschließlich dem Schuhmacher (Schuster), der ein Handwerk repräsentierte, welches als zeittypisches Stadt- und Landhandwerk ganz besonders ausgeprägt war.

Vor dem Hintergrund einer gesteigerten Mobilität in der Bevölkerung gab es eine große Anzahl von Schustern, auch in den hier betrachteten Dörfern.

Das häufige Zurücklegen oft langer und beschwerlicher Wegstrecken erforderte ein qualitativ hochwertiges Schuhwerk.

Der Flickschuster hingegen durfte die Schuhe seiner Kunden lediglich nur flicken, also reparieren.

Hingegen durfte er aber selbst keine Schuhe für Kunden anfertigen.

Als für damalige ländlich-dörfliche Siedlungen zeittypische Handwerksberufe sind als Landhandwerk von „A“ bis „Z“ zu benennen:

  • Altflicker/Flickschuster

  • Bader

  • Bauernschneider

  • Böttcher

  • Drechsler

  • Drellweber

  • Eimermacher

  • Glaser

  • Leineweber

  • Maler

  • Maurer

  • Müller

  • Nagelschmied

  • Radmacher

  • Schmied

  • Schneider

  • Schuhmacher/Schuster

  • Steinhauer

  • Stellmacher

  • Strumpfstricker

  • Tischler

  • Töpfer

  • Tuchmache

  • Weber

  • Zimmermann

Hierbei dominierten die ländlichen Grundbedarfsgewerbe der Müller und Schmiede, ebenso als Bekleidungsgewerbe für die ländliche Massennachfrage Schuster, Schneider und Weber.[2]

Darüber hinaus gab es noch eine weitere Fülle unterschiedlicher beruflicher Betätigungen und Nebenerwerbe der Landbevölkerung[3], wie auch das umfangreiche Berufsverzeichnis (vom „Ackerbürger“ bis zum „Zollaufseher“) im zweiten Halbband des Ortsfamilienbuches Heinade, Hellental, Merxhausen und Denkiehausen ausweist.

Nach KAUFHOLD [5] bewegte sich in jener Zeit das Landhandwerk „an der Grenze des Legalen oder gar jenseits dieser Grenze“.

Wie in vielen anderen deutschen Landen, so war auch im Herzogtum Braunschweig „dem Landhandwerk legal nur ein geringer Raum zugestanden“ gewesen.

Dazu ist erläuternd anzumerken, dass, beginnend mit dem Ausklang des 16. Jahrhunderts, durch mehrere „Landtagsabschiede“ das Landhandwerk grundsätzlich untersagt war.

So war 1601 im „Landtagsabschied“ für das Braunschweiger Welfengebiet privilegierend festgestellt worden, das auf dem Lande die Leinenweberei und die Handwerke der Schmiede, Radmacher, Schneider und Schuster allemal erlaubt seien, hingegen aber Zimmerleute, Tischler und Glaser einer besonderen Konzession bedurften.

Andere Handwerke wurden auf dem Lande verboten.

Somit war das bauende und reparierende Landhandwerk regulierungsbedürftig geworden.[4]

Im Artikel 26 des „Landtagsabschiedes“ von 1682 war zwar festgelegt worden, dass auf dem platten Lande nur „Altflicker, Bauernschneider, Tuchmacher, Schmiede und Leineweber“ zugelassen sind.

Der praktische Alltag auf dem Land dürfte hingegen aber anders ausgesehen haben.

Trotz unterschiedlich restriktiver rechtlicher und behördlicher Rahmenbedingungen, entwickelte sich ein ausgedehntes Landhandwerk, dessen ökonomische Lage vornehmlich von der Bevölkerungsdichte, der landwirtschaftlichen Produktivität und Agrarkonjunktur und den Absatzmöglichkeiten für gewerbliche Erzeugnisse abhängig war.[5]

Neben der Landwirtschaft dominierte bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts ein breites und differenziertes dörfliches Handwerk und Gewerbe.

Bei nur geringer Arbeitsteilung zwischen Stadt und Land hatte sich während des Mittelalters das Handwerk zunächst nur in den Städten (als Stadthandwerk) konzentriert.

Doch bereits seit dem 16. Jahrhundert musste sich auch das Herzogtum Braunschweig permanent mit Fragen zur Zulassung und zum Umfang des Landhandwerkes rechtlich befassen, da zunehmend Kontroversen mit den die ökonomischen Interessen des städtischen Handwerks schützenden Zünften entstanden waren.

Es wurden in der Folgezeit landesherrlich immer mehr Berufe mit immer weniger Einschränkungen außerhalb der Stadt erlaubt, wie u.a.

  • Böttcher

  • Leinenweber

  • Schmiede

  • Schneider

  • Schuster.

Zudem wurde die gewerbliche Betätigung von Dorfbewohnern direkt oder indirekt staatlich gefördert [6], wie es gerade die Dorfentstehung von Hellental anschaulich vermittelt.

Die städtischen Gewerbetreibenden, namentlich die Stadthandwerker, waren seit dem Mittelalter überwiegend zu Versorgungs- und Interessenvereinigungen körperschaftlich zusammengeschlossen - zünftig organisiert in altehrwürdigen Gilden, Innungen oder „Ämtern“.

Weiterführende Hinweise zu den mittelalterlichen Körperschaften der Gilden, ihren Privilegien und ihrer Bedeutung für das städische Gemeinwesen sowie insbesondere zu den verschiedenen Gilden in Stadtoldendorf sind dem „Urkundenbuch der Stadt Stadtoldendorf“ zu entnehmen.[7]

Hierin sind auch verschiedene Gildesatzungen, Bittbriefe von Gilden und herzogliche Regularien (Bestätigungen) beispielhaft für das mittelalterlich geprägte städtische Handwerk in der hier betrachteten Region hinterlegt.[8]

Auch in Stadtoldendorf erwiesen sich die Handwerker mit ihren Gilden „als das konservative Element des bürgerlichen und religiösen Lebens“.[9]

Ein legales Handwerk auszuüben bedeutete eine auf den Verkauf ausgerichtete Spezialisierung, die zumeist im eigenen Haus verrichtet wurde.[10]

Die Handwerksbetriebe waren noch um 1800 kleinstbetrieblich organisisiert mit verschiedenen Branchenstrukturen der Handwerksbetriebe, der Gesellen, Gehilfen und Lehrlinge.

Um 1790 betrug die Handwerkerdichte der Stadt Braunschweig 60,6 Betriebe auf 1.000 Einwohner.[11]

Um 1800 konnte das im Herzogtum Braunschweig zwischenzeitlich erstarkte, zum Teil aber unerlaubt niedergelassene ländliche Handwerk seine Waren bzw. Gewerbeartikel gegenüber dem konkurrierenden Stadthandwerk den städtischen Fernhändlern und auf Märkten billiger anbieten.

Der Kostenvorteil des Landhandwerks resultierte u.a. aus der kundenorientierteren, flexibleren, aber auch kostengünstigeren Herstellungsweise und besseren Produktqualität.

Im Gegensatz zu städtischen Handwerkern hatten Landhandwerker oft sogar ein Basisauskommen durch ihr Haus mit Garten.[12]

Die auf dem Lande zuarbeitenden Hilfskräfte und Nebengewerbetreibenden wurden von den städtischen Gilden mit der despektierlichen Bezeichnung „Pfuscher“ öffentlich diffamiert, da diese nicht-zünftige Landhandwerker waren.

„Pfuscher“ hatten keine der zünftig vorgeschriebenen, ordnungsgemäßen Ausbildung absolviert, zumeist keine formalisierte Ausbildung über den Gesellen zum Meister.

Sie rekrutierten sich unorganisiert vornehmlich aus „verlaufenen“ Junghandwerkern aus der Stadt, aus autodidaktischen oder in der familiären Handwerkstradion in „Anlehre“ ausgebildeten Handwerkern.

Konsekutiv entwickelten sich später Handwerkerbewegungen und landhandwerkliche Zusammenschlüsse.

Festzuhalten ist auch der fiskalische Aspekt, dass das größte Steueraufkommen für den Landesherrn vom platten Land kam, hingegen nicht von den steuerbefreiten Städten und deren Handwerkerschaft.

Bei staatlichen Entscheidungen zur immer wieder von Gilden geforderten Reglementierung von Handwerk und Gewerb war demnach diese steuerliche Gegebenheit vom Landesherrn zu berücksichtigen.

Gegen Ende des 18. Jahrhunderts kam es im Zusammenhang mit dem überproportional starken Wachstum der Bevölkerung und einer Stagnation des Warenabsatzes zu einer dramatischen Verschlechterung insbesondere des städtischen Handwerks und damit zu einer verschärften Konkurrenz zwischen den privilegierten Meistern städtischer Gilden und der Landhandwerkerschaft.

Zudem hatten sich als Folge des zunehmenden Bevölkerungswachstums „unterbäuerliche Schichten“ gebildet, die nur mit geringen oder gar keinen Besitzrechten ausgestattet waren.

Hierdurch entstand ein Bevölkerungsdruck, dem landesherrlich zu begegnen war.[13]

 

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[1] REININGHAUS 1990, S. 65 ff.

[2] REININGHAUS 1990, S. 67.

[3] s. auch BOCK 1926.

[4] HAUPTMEYER 2004, S. 66 f.

[5] KAUFHOLD 1983, S. 174 ff.

[6] REININGHAUS 1990, S. 68 f.

[7] PARTISCH 2005, S. 163 ff.

[8] Im „Urkundenbuch der Stadt Stadtoldendorf“ [PARTISCH 2005, S. 163 ff.]: „Der Schuster gilden wilköre zu Stadt Oldendorff unter Homburg, 1562“, „Privilegien der Bäcker- und Schneidergilde von 1562, gegeben von Herzog Heinrich dem Jüngeren“, „Bestätigung der Privilegien der Bäcker- und Schneidergilde durch Herzog August den Jüngeren vom 17. September 1636“, „Die Gildeordnung der Leineweber von 1609, gegeben von Herzog Heinrich Julius“, „Wilkhör der Leineweber zu Stadtoldendorf unter Homburgk Anno 1609“, „Bestätigung der Gildesatzung der Leineweber von Stadtoldendorf durch Bürgermeister, Rat und Stadtvogt vom 25. August 1613“, „Brief der Stadtoldendorfer Leineweber vom 25. Oktober 1636 an Herzog August den Jüngeren mit der Bitte Bestätigung ihrer Privilegien“, „Bestätigung der Gildeordnung der Leineweber von 1609 durch Herzog August den Jüngeren vom 22. Januar 1638“, „Mandat an die Schuster, Kürschner, Weißgerber und Sattler, gegeben durch Herzog Friedrich Ulrich im Jahre 1619“, „Artikul und Ordtnung der Grob-, Klein- und anderer Schmiedegilden zu Stadtoldendorf von 1656“.

[9] PARTISCH 2005, S. 164.

[10] LILGE 2003, S. 190.

[11] KAUFHOLD 1983, S. 166 ff.

[12] HAUPTMEYER 1995.

[13] REININGHAUS 1990, S. 69 f.