Kirche und Glauben

Klaus A.E. Weber

 

Leuchter in der Pfarrkirche Heilig Kreuz in Heinade

© HGV-HHM, Foto: Klaus A.E. Weber

 

Das Land Niedersachsen ist überwiegend evangelisch-lutherisch geprägt mit Niederschlag in der Mentalität und Identität seiner Bewohner*innen.

Dabei ist die Dorf:Region mit mehr als 75 % evangelisch.[1]

 

Das herzogliche Reglement von 1768

und der "catholische Geistliche" aus Hunnesrück

"Dem Ehrwürdigen und Wohlbelahrten, unserm günstigen guten Freunde,

Carl Friderich Spohr, Superintendenti zu Deensen

Unsere freundliche Dienste zuvor, Ehrwürdiger und wohlgelehrter, günstiger guter  Freund!

Da der, von euch unterm praesentato vom 6ten huj. angezeigte Fall, daß der catholische Geistliche zu Amt Hundesrück [Hunnesrück, früher Binder] einem Häuslinge zu Heinade auf dem Krankenbette das Heil. Abendmahl gereichet habe, in dem, unterm 9ten April 1768 emanirten gnädigsten Reglement, und zwar § 15 dahin reguliret worden, daß den römisch catholischen Geistlichen der Besuch der Kranken und die Administration der Sacrorum in den Landstädten, und auf dem platten Lande nicht anders zugelassen sey, als wenn der catholische Geistliche zuvor entweder bei der Obrigkeit oder dem Prediger des Ortes sich solcherhalb meldet und den Umstand angezeiget, im Fall aber der Zustand des Kranken einen schleunigen Besuch erfordere, daß also die eben gedachte Anzeige vorher nicht geschehen könnte, der catholische Geistliche dennoch sofort nach seiner Verrichtung den Vorgang wie obgedacht melden solle.

So habt ihr bemeldeten catholischen Geistlichen zu Hundesrück solche gnädigste Verordnung bekannt zu machen, damit er sich in Zukunft darnach achten könne.

Wir sind euch zu freundlichen Diensten geneigt.

Gegeben in Constistoris Wolfenbüttel den 12ten Januar 1774.

Fürstl. Braunschw. Lüneb. Geheimer Rath, auch zu den Constistorial- und Kirchensachen verordneter Praesident, Vice Praesident und Räthe."

[Unterschrift]

 

Ansteigender Weg zum "erhabenen" Pfarrhof in Heinade um 1985

Foto: Wilhelm Landzettel [2]

 

 

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[1] vergl. WIEGAND 2019, S. 10-11, Karte 2.

[2] Abb. 12 in LANDZETTEL 1985, S. 113.