Der Dorfteich - Ein alter Sammelteich für die Mühle
Klaus A.E. Weber
Der alte "Sammelteich für die Mühle" - heute Feuerlöschteich und Dorfteich │ April 2007
© [hmh, Foto: Klaus A.E. Weber
Sammelteich für die Seitz’sche Mühle
Um 1910 betrug die Wasserfläche des in der Dorfmitte von Hellental angelegten "Feuerteichs" ca. 270 m².
Als Mühlenteich genutzt, lieferte der Sammel- und Stauteich am Berg das Betriebswasser für die unterhalb gelegene Wassermühle №ass 2.
Es ist aktenkundig, dass die Wasserstände ln dem "Seitz’schen Mühlenteich" zu Beginn des 20. Jahrhunderts recht unterschiedlich waren.
Wie der Mühlenbesitzer Seitz seinerzeit beklagte, sei der Mühlenbetrieb bei niedrigem Wasserstand gefährdet.
Dorfteich │ Sommer 1961
© HGV-HHM, Foto: Vereinsarchiv
"Infolge knapper Wasserverhältnisse nur sehr geringer Wasserbestand"
Nach einem Schreiben des Braunschweigischen Landbundes e.V. vom 24. Oktober 1932 sei der Mühlenteich von dem Vorbesitzer der Mühle Seitz angelegt und von Heinrich Seitz (1864–1936) erneuert, auf eigene Kosten zementiert und zudem die Unterhaltungskosten durch den Mühlenbesitzer selbst getragen worden.[3]
1948 wurde der Mühlenteich zu einem kommunalen Feuerlöschteich umgewidmet.
Zur weiteren Nutzung des Teichwassers sollten für den Mühlenbesitzer Albert Erich Seitz die "Wasserrechte" neu eingerichtet werden, die sich um 1950 auf rund 5.000,- DM belaufen sollten.
Hierdurch wurde die Nutzung des Teichwassers letztlich unrentabel.
Schließlich wurde 1955 - 50 Jahre nach Einbau der Wasserturbine - der Mühlenbetrieb mit der Schrotmühle endgültig eingestellt.
Der "Feuerteich" als Stauteich am "Dorf-Platz" │ um 1910 [1]
Blick auf den Dorfteich │ November 2014
© HGV-HHM, Foto: Klaus A.E. Weber
Sicherstellung der „Feuerlöschwasserversorgung“
Einer umfangreichen Akte des Kreisarchivs Holzminden [2] sind zum Hellentaler Feuerlöschteich folgende Feststellungen und Veranlassungen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu entnehmen.
Der in der Dorfmitte von Hellental als Stauteich angelegte Feuerlöschteich wurde während des Zweiten Weltkrieges am 18. August 1941 ordnungsbehördlich im Beisein des Gemeindebürgermeisters Eikenberg besichtigt.
Aus dem Vermerk des Landrates Holzminden vom 19. August 1941 und aus weiteren Unterlagen gehen zusammenfassend folgende gravierende Mängel hervor, nämlich dass
-
der Teich „vollständig verschlammt“ ist;
-
„das Wasser mit Jauche stark durchsetzt ist“, da "Einläufe der Abwässer aus den anliegenden Höfen" bestehen;
- die „zufließende Wassermenge aufgrund der Undichtigkeit der Umfassungsmauern und der Grundbetonierung im vollen Umfange wieder abfließt bzw. versickert“.
Nicht zuletzt zur Sicherung der „Feuerlöschwasserversorgung“ im Hinblick auf die Brandgefahr während des Zweiten Weltkrieges wurden als Auflagen festgehalten
-
die „sofortige Reinigung des Teiches“;
-
den Teich „in nördlicher Richtung, aus der das Wasser zufließt“, „noch vergrößern zu lassen“;
-
den „im Falle einer Brandgefahr erforderlichen Wasserbedarf“ zu gewährleisten, denn „nach der Zuflußmenge die gesammelte Wassermenge ca. 50 cbm für ihren Verwendungszweck zu gering“ sei.
Zudem wurde darauf hingewiesen, „daß der Mühlenbesitzer Seitz aufgrund des ihm zustehenden Rechts der Wasserentnahme aus dem Teich für seinen Mühlenbetrieb zur Unterhaltung des Teiches gesetzlich verpflichtet sei.“
Der Mühlenbesitzer Otto Albert Erich Seitz (1897-1959) erklärte daraufhin, „daß er den Teich sofort ausfahren und reinigen würde.“
Zugleich machte er darauf aufmerksam, dass „er nur teilweise eine ganz geringe Menge Wasser für seine Turbine benötige und im Übrigen auch die Absicht habe, seinen Betrieb auf elektrische Antriebskraft umzustellen.“
Für den Ausbau des Feuerlöschteiches beantragte der Hellentaler Gemeindebürgermeister Eikenberg am 15. September 1941 bei der Landesbrandversicherungsanstalt in Braunschweig „einen Zuschuss zu gewähren“.
Das geplante Vorhaben umfasste zum einen die „weitere Aushebung des Teiches“, zum anderen die "Herrichtung von Umfassungsmauern in Beton“.
Aufgrund unglücklicher Umstände verzögerte sich allerdings die beantragte Beihilfegewährung zur „Verbesserung der Feuerlöscheinrichtung“ bis zum Jahr 1944.
So wurden sämtliche Akten des Oberpräsidenten der Provinz Hannover bei dem schweren Fliegerangriff auf Hannover am 09. Oktober 1944 vernichtet und eine nochmalige Antragstellung wurde erforderlich.
Schließlich gewährte am 08. März 1944 der Oberpräsident der Provinz Hannover per Verfügung gegenüber dem Kreisführer der Freiwilligen Feuerwehr (Hundertmark) zur „Verbesserung des Feuerlöschwesens“ eine Beihilfe in Höhe von 1.100,- Reichsmark.
Bei "unzureichenden Wasserverhältnissen" wurde 1949 darüber geklagt, dass der nutzungsberechtigte Mühlenbesitzer "nach Belieben" das Wasser aus dem Teich ablassen konnte.
Auch wurde daran erinnert, den Löschteich zu entschlammen, was "mit einem alten Wasserrehct für den Mühlenbesitzer verbundene Pflichtaufgabe" sei.
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[1] JÜRGENS 1995, Bild 34.
[2] KA HOL 1056.
[3] KA HOL 1051.