Gewerbliche Wassermühlen

Klaus A.E. Weber

 

Ein maßgebliches regionales Landgewerbe zwischen dem nördlichen Sollingrand und dem Holzberg war der Betrieb von Mühlen, wobei jene zur Getreidevermalung die wichtigsten waren.

Zahlreiche fließende Gewässer in der Mittelgebirgslandschaft des Sollings und seines Vorlandes boten beste Möglichkeiten für das Anlegen einer gewerblichen Wassermühle.[6]

Um 1700 sollen im Gebiet des heutigen Landkreises Holzminden über 100 Wassermühlen betrieben worden sein - soweit heute noch erhalten, Zeugnisse einer historischen Wirtschaftsform.

Neben vielen Getreidemühlen führten die Sandsteinbrüche im Solling schon früh zur Anlage von Schleifmühlen.

Der ausgedehnte Anbau von Ölfrüchten weist auf den Betrieb von Ölmühlen hin.

Der Holzreichtum schließlich ließ viele Sägemühlen in dieser Waldregion entstehen.

So gab es neben Mahlmühlen für Getreide (Kornmühlen, „Weiße Mühlen“) etliche Öl-, Schleif-, Säge- und Papiermühlen, aber auch andere von Wasserkraft angetriebene Mühlenarten.

Aus wirtschaftlichen Gründen wurde eine Getreidemühle des Öfteren im Verbund mit einer Ölmühle betrieben.[5]

 

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Das alte Wasserrad der Schorborner Mühle im August 2021

© [hmh, Foto: Klaus A.E. Weber

 

Antrieb ⎸ Transmission ⎸ Abtrieb (Arbeitsteil)

Angepasst an natürliche Gegebenheiten wies die historische Mühlengrundform als Umsetzungsmaschinerie unter Nutzung regenerativer Energiequellen drei technische Elementen auf [4]

  • Antriebsteil
  • Transmissionsteil
  • Abtrieb/Arbeitsteil.

Mahlmühlen als Gewerbemühlen wurden in der hiesigen Dorf:Region als Wassermühlen in Merxhausen und Hellental betrieben.

Neben den Getreidemühlen (Kornmühlen) gab es Ölmühlen („Ölschläger“), in denen Lein- oder "Rüpsöl" gewonnen wurde.

Um 1800 gab es im Herzogtum Braunschweig insgesamt 16 Papiermühlen (als „Fabriken“).[1]

Nach REININGHAUS [3] sind u.a. Mühlen als solche Gewerbe anzusehen, die „mit Zwangs- und Bannrecht ausgestattet waren und fester Produktionsmittel bedurften.“

Um das Mühlengewerbe bzw. Müllerhandwerk auszuüben (es galt als "unehrlich"), bedurfte es stets der staatlich-hoheitlichen Zustimmung.

Für Bauern eines definierten Bezirks bestand ein allgemeiner „Mühlenzwang“, worin landesherrlich festgelegt wurde, in welcher Mühle das Getreide zu mahlen war.

In enger lokalhistorischer Verbindung zum benachbarten Hellental ist zu erwähnen, dass zur Mitte des 18. Jahrhunderts von einem Wildmeister namens Bärtling (Bartling?) in Merxhausen eine Mahlmühle („Bärtling’sche Mühle“) mitbetrieben wurde.[2]

Dieser wandte sich in jener Zeit vehement - mit Hinweis auf das Merxhausen zugegestandene Zwangsrecht und auf die ökonomische Situation, dass sich zwei Mühlen auf engem Raum gegenseitig wirtschaftlich behinderten - gegen das Bemühen des gerade entstehenden Dorfes Hellental, mit landesherrlicher Genehmigung eine eigene Mahlmühle betreiben zu dürfen.

Bei der juristischen Prüfung wurde zunächst festgestellt, dass das Zwangsrecht schon weit vor dem Dreißigjährigen Krieg (also weit vor 1618) festgelegt worden war.

Trotz der anscheinend klugen Argumentation des Wildmeisters Bärtling wurde aber dennoch die landesherrliche Erlaubnis zum Bau der Hellentaler Mahlmühle erteilt, wohl nicht zuletzt aus Gründen des seinerzeit vorherrschenden Merkantilismus.

Es wäre hierbei - unter dem von LESSMANN [2] gegebenen Hinweis auf nur eine Mahlmühle in Merxhausen – archivalisch zu prüfen, ob es sich dabei um eine Vorgängermühle der „Bock’schen“ oder „Saakel’schen“ Mahlmühle in Merxhausen handelt.

Eine zusammenfassende Übersicht zu Mühlen und dem Wasserbau findet sich bei BAYERL.[4]

 

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[1] KAUFHOLD 1983, S. 207.

[2] LESSMANN 1984.

[3] REININGHAUS 1990, S. 64.

[4] BAYERL 2013, S. 115-135.

[5] CREYDT 1996, S. 7 f.

[6] STREICH 1996, S. 144-146.