Landesausbau und Liegenschaften ab 1753

Klaus A.E. Weber

 

Peuplierungspolitik

Im Verlauf und insbesondere am Ende des 18. Jahrhunderts stieg, trotz wiederholter landwirtschaftlicher Krisen, die Bevölkerung sprunghaft an, was nach wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen verlangte.

Vor diesem Hintergrund konzentrierte sich, merkantilistischen Grundsätzen folgend, „die Peuplierungspolitik im 18. Jh. auch auf den siedlungsarmen Solling“.[5]

Die Braunschweiger Landesherren förderten dabei gezielt und nach Kräften die Ansiedlung von Anbauern zur Erhöhung sowohl der Bevölkerungszahl als auch der Bevölkerungsdichte.

Mittels der herzoglichen Verordnung zum "Neuen Anbau auf dem Lande" vom 19. März 1753 sollten potentielle Anbauer als „Handwerker und Professionisten“ zahlreiche Vergünstigungen garantiert werden [5], wie

  • Grundstücke für Haus- und Hofflächen

  • Gartenparzellen

  • zeitlich befristete Abgabefreiheit

In der Folgezeit wurden aber die landesherrlichen Privilegien der Neusiedler mehr und mehr abgebaut.

Schließlich sollten frühindustrielle Neu- und Ausbausiedlungen das Siedlungsbild der Sollingregion verändern.

 

„Befoerderung des commerce“

Wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen von Herzog Carl I.

Während der Regierungszeit von Herzog Carl I. von Braunschweig-Wolfenbüttel (1713-1780) entstanden im Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel zahlreiche Manufakturen (u.a. Glasmanufakturen), Leihäuser (u.a. in Holzminden) und (Brand-)Versicherungsanstalten etablierten sich.

In jener Epoche galt als übergeordnetes obrigkeitliches Ziel im Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel die „Verbesserung“ der wirtschaftlichen Situation, wie im "Weserdistrik".

Ökonomische Initiativen seitens des Braunschweiger Hofes erlangten im Kontext der Staatswissenschaften bzw. des Kameralismus ihre spezifische Ausformung mit dem in der historischen Literatur als mustergültig angesehenen Landesausbau - dem "Neuen Anbau auf dem Lande" zur „Befoerderung des commerce“.

Als exemplarisch für den "Weserdistrikt" kann hier in der Dorfregion der systematische und zielgerichtete "Anbau zu Hellenthale" im Solling angesehen werden.

Um den Entstehungs- und Besiedlungsprozess des Dorfes Hellental in seinem historischen Kontext zu Beginn der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts nachvollziehen zu können, bedarf es zunächst einer kursorischen Betrachtung der damaligen aufgeklärten, merkantilistischen Wirtschafts- und Bevölkerungspolitik [4] am Hofe des Herzogs Carl I. zu Beginn seiner absolutistischen Regierungszeit (reg. 1735–1780).

Herzog Carl I. ermunterte bereits 1747 in einem Gnadenbrief protestantisch-reformierte Familien, sich in Braunschweig anzusiedeln.

Die ersten Familien aus der Pfalz trafen im Herzogtum Braunschweig um 1749/1750 ein.

 

Verordnung zum "Neuen Anbau auf dem Lande"

vom 19. März 1753

Nach der herzoglichen Verordnung zum "Neuen Anbau auf dem Lande" vom 19. März 1753 sollten Zusiedler für das Braunschweiger Land als Hilfskräfte für die Landwirtschaft und das Leinengewerbe zur „Beförderung des commerce“ angeworben werden.[4]

Offenbar hatte sich in der Zeit vor 1753 ein "Anbaubedürfnis" im Herzogtum aufgestaut, dem nunmehr Herzog Carl I. von Braunschweig-Wolfenbüttel (1713-1780) mit allgemeinen wirtschafts- und bevölkerungspolitischen Absichten und Zielen in seiner wegweisenden Verordnung von 1753 begegnete.

Im Jahre 1753 verlegte Herzog Carl I. zudem seine Residenz vom Schloss Wolfenbüttel nach Braunschweig in das Braunschweiger Schloss.

Der landesherrlichen Verordnung ist zu entnehmen, dass zunächst eine Vielzahl großzügiger staatlicher Maßnahmen vorgesehen war.

Herzog Carl I. hatte vernommen [1],

  • "daß sich in vielen Ämtern bisher wenig oder gar keine neuen Anbauer besetzet hätten und daß diejenigen, welche Lust bezeiget, auf vorhin unbebaute Plätze anzubauen, durch den Widerspruch der Gemeinen, durch Besichtigungs- und andere Kosten, oder durch andere Beschwerlichkeiten abgeschreckt und genötigt worden, in anderen Landen Gelegenheit zum Anbau zu suchen."

Der Herzog sei "diesem allem zuzusehen nicht länger gemeinet", damit nicht künftig "Uns die Landfolge und Unseren Untertanen die Bequemlichkeit, Gesinde und Handarbeiter zu haben, entzogen" werde.

Seinen Amtmännern befahl Herzog Carl I. daher,

  • "bei jedem Dorfe des ihnen anvertrauten Amtes nach Proportionen der Größe des Dorfes, auch seiner Hude und Weide, 2, 3 bis 4 konvenable Stellen für neue Anbauer ausfindig zu machen, welche Stellen mit den übrigen Häusern des Dorfes in ziemlicher Ordnung liegen und so groß sein sollten, daß der Anbauer einen kleinen Garten am Hause haben könne".

Als weitergehenden Anreiz zum neuen Anbau verfügte Herzog Carl I. sogar, dass den sich hierfür Meldenden möglichst der von ihnen bevorzugte Platz zugewiesen werden sollte und ihnen dabei

  • "angedeutet werden solle, daß sie zeitlebens von allen oneribus publicis [Anm.: öffentliche Lasten/Steuern] frei sein und sich auch einiger Bau-Douceurs, wo Unsere Forsten in der Nähe liegen, am Eichenholze, sonst aber an barem Gelde, welches auf 20 Reichstaler bestimmt wurde, zu erfreuen haben" sollten.[1]

Neuen Anbauern sollte zudem ½ - 1 Morgen Wiese aus der staatlichen Forst zugewiesen werden.

Hauptziele der allgemeinen wirtschafts- und bevölkerungspolitischen Reglementierungen des absolutistischen Braunschweiger-Wolfenbütteler Hofes waren auf die „Landfolge“ im Herzogtum und auf das Gewerbe, insbesondere auf das Leinengewerbe ausgerichtet, wofür auch auswärtige Handwerker („Handarbeiter“) herangeführt sollten.

Die von staatlicher Seite so in Aussicht gestellte „freie Entfaltung der Anbauerzusiedlung“ wurde im Einzelfall allerdings immer wieder mit dem Widerstand örtlicher Kommunen konfrontiert, denkbar auch bei der Dorfentstehung von Hellental durch die Schaffung von Neuanbauerstellen zum „Nachteile“ der Merxhäuser Forst.

Spätere ergänzende Verordnungen beinhalteten schließlich eine "immer deutlichere Ausrichtung auf das Gewerbe, insbesondere das Leinengewerbe", weshalb besondere Vergünstigungen dann gewährt wurden, "wenn die Anbauer in ihrer Küche einen "gehörigen Raum" für den Webstuhl vorsahen und wenn sie nachweisen konnten, daß sie ihr Handwerk verstanden".[1]

Danach bestand die Auflage, dass bei Neubauten eines der Zimmer so groß sein musste, um einen Webstuhl darin plazieren zu können.

 

Hellental als "Industriesiedlung" und selbständige Gemeinde

Abbildung aus TACKE [7]

 

Industrielles Siedlungsbild

Beispiel gebend für die regionale wirtschafts- und sozialgeschichtliche Strukturpolitik

Nach TACKE [3] sei der den Anbauern mit der herzoglichen Verordnung zum "Neuen Anbau auf dem Lande" vom 19. März 1753 zugesicherte kleine Grundbesitz an Gartenland überall "ordentlich angewiesen" worden.

Dort, wo es aber nicht möglich war, nach der Verordnung vom 19. März 1753 Grundbesitz an Gartenland "ordentlich angewiesen" zu bekommen und somit kein Gartenplatz in unmittelbarer Nähe am Haus zur Verfügung stand, wurde dieser häufig in Dorfnähe "aus der Forst gerodet".[2]

Es ist ein Vorgang, der zweifelsohne auch auf das Dorf Hellental übertragen werden kann, wie aus dem "Grundriß des Dorfes Hellenthal" von 1792 entnommen werden kann.[5]

Herzog Carl I. trieb die die Gewerbe- und Forstwirtschaft voran, wobei u. a. auch - wie aus der Hellentaler Karte ersichtlich ist - die Anordnung von Gebäuden und Gärten durch eine systematisch-planerische Geometrie ersetzt wurde.[6]

 

⊚ Zum Anklicken

"Grundrißs des Dorfes Hellenthal, nebst den dazu gehörigen Grundstücken

im Fürstl. Amte Allersheim im Sollinge belegen.

Vermessen 1792 von J. C. Haarmann. Copirt 1825 ..."

NLA WO, K 3344

 

Oberjägermeister Johann Georg v. Langen hatte Herzog Carl I. im Mai 1754 vorgeschlagen, zusätzlich zu den aus der Glashüttenzeit in Hellental verbliebenen Köhlern, Holzhauern und Glasmachern neue Anbauer, d. h. mit definiertem Hof- und Gartenland ausgestattete Arbeiter und Handwerker, als Neusiedler auf Forstgrund anzuwerben.

Die Neusiedler sollten dann u. a. die alten, eingefallenen Wohnhütten wieder aufbauen.

Herzog Carl I. stimmte dem zu und v. Langen wurden, auf seine Veranlassung hin, Hausstellen, Gärten und Wiesen zugewiesen, um am ehemaligen Hellentaler Glashüttenstandort neue Anbauerstellen schaffen zu können.

 

Colonie im Hellenthale

Vorbild bei der Planung einer „Colonie bei dem Neuen Hause im Solling"

Im Rahmen der herzoglichen Planung einer "Colonie bei dem Neuen Hause im Solling" (1757 ff.) – dem ökonomisch nur wenig nützlichen „Vorwerk oder Jagdhaus zum Neuenhause“ – sollte anstatt der bisherigen Verpachtung „zu gliedern und mit Vortheil am Neue Anbauer zu vertheilen seyn möchte“.[9]

Der herzogliche Kommissar Laurentius vertrat hierbei die planerisch-strategische Auffassung, dass „eine Colonie bey dem Neuenhause“ der „seit 1753 im Ausbau befindlichen und jetzt „schon über 30 Familien stark[en] Colonie im Hellenthale [noch weit] vorzuziehen“ sei.[10]

 

Verordnung vom 04. Juli 1744

Mit der Verordnung vom 04. Juli 1744 verfolgte Herzog Carl I. vor dem Hintergrund seiner staatlichen Gewerbeförderung das Ziel, "vorhandene Holzvorräte in möglichst großem Umfange allein den Manufakturen vorzubehalten", weshalb für alle Dörfer die Einrichtung besonderer Gemeindebackhäuser vorgegeben wurde.[8]

Nach TACKE [8] fand diese Verordnung überall Durchsetzung, obgleich bei zahlreichen Dörfern das neue Gemeinde-Backhaus "noch lange wenig benutzt" wurde, "sich aus Mangel hinlänglichen Unterhalts kein Bäcker anfinden wollen".

In jenen Dörfern backten einige Einwohner*innen "zwar in denselben für sich, die meisten aber in den bei verschiedenen Höfen vorhandenen Privat-Backhäusern weiter".

Schließlich führte die Umsetzung der Verordnung zum Verschwinden von Privat-Backhäusern im Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel.

 

Verordnung vom 24. Januar 1755

Interessanterweise brach die staatlich geförderte, anfangs auch erfolgreiche Anbauerzusiedlung - wie in Hellental - gegen Ende der 1760er Jahre fast unvermittelt ab.

Als ein wesentlicher Grund hierfür gelten die „schwierigen Finanzverhältnisse, in die das Land Braunschweig mit fortschreitender Regierungszeit Herzogs Carl I. geriet".[2]

Bereits mit seiner Verordnung vom 24. Januar 1755 verfügte Carl I., dass die vormals gewährten Freijahre von Lebenszeit nunmehr auf 14 bzw. 22 Jahre zu vermindern und darüber hinaus die Anbauer anzuweisen seien, "die Praestanda (= Abgaben) der Brinksitzer zu entrichten und in den Lagerbüchern als solche zu gelten hätten".[2]

Zudem wurde die zuvor großzügige Gewährung von freiem Bauholz völlig aufgehoben und zudem staatlich verboten sowie später "auch die Geldunterstützungen immer weniger freigebig gewährt".[2]

 

Hellental im Amt Allersheim │ 1803

Genau 50 Jahre nach seiner Gründung als „Colonie im Hellenthale“ wird 1803 das Dorf Hellental im Amt Allersheim in der Beschreibung, die „Sr. Herzoglichen Durchlaucht Herrn Karl Wilhelm Ferdinand regierendem Herzoge zu Braunschweig=Lüneburg unterthänigst gewidmet“ ist, geographisch-statistisch von von HASSEL/BEGE 1803 [11] dargestellt:

"Hellenthal, ein Dorf, 2 ¾ St. [Stunden] von Allersheim, an der Grenze des Amts Hundsrück, und in einem Thal, das sich steil gegen den Solling hinaufzieht, mit 1 Schule, die das Konsistorium besetzt, 12 Feuerst. [Feuerstellen] und 124 Einw. [Einwohner*innen], die sich zur Kirche von Heinade halten und größtentheils aus Holzhauern und zwar Köhlern bestehen.

Sie sind zum herrschaftlichen Dienst verpflichtet, genießen aber noch auf eine Zeit Freiheit.

Ein kleiner Bach treibt 1 eingängige erbenzinspflichtige Mahlmühle.

– Zu Hellenthal stand ehemals eine Glashütte, die 1728 angelegt war, aber schon 1745 wegen Holzmangel einging, und nach Schorborn verlegt wurde.“

 

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[1] zit. in TACKE 1943, S. 129-130; BLOSS 1950.

[2] TACKE 1943, S. 131.

[3] TACKE 1951; 1943, S. 138.

[4] Merkantilismus = modern-ökonomisch: Leistungsbilanzüberschuss/Außenhandelsüberschuss - Zu ihrer staatlichen, frühkapitalistischen Einnahmesteigerung förderten Fürsten ihre heimischen (inländischen) Manufakturen und Monopolbetriebe zur Herstellung von Exportprodukten, wohingegen Importe verboten bzw. mit hohen Zöllen (Importzölle) belegt wurden.

[5] STREICH 1996, S. 32.

[6] GÖHMANN 1991, S. 37-38.

[7] TACKE 1951, S. 101.

[8] TACKE 1943, S. 131.

[9] TACKE/TACKE 1971, S. 61.

[10] TACKE/TACKE 1971, S. 63.

[11] HASSEL/BEGE 1803, S. 335-336 (11.).