Dörfliche Sozialhierarchie

Klaus A.E. Weber

 

Arbeitsteilung im Dorf

„unterbäuerliche“ Schichten, Dorfehrbarkeit und ländliche Armut

Vor den Agrarreformen des 19. Jahrhunderts war das niedersächsische Dorf sozial nicht stark differenziert.[41]

Erst in Folge der durchgreifenden Agrarreformen entwickelte sich in den Dörfern eine ausgeprägte Arbeitsteilung, vergleichbar mit der von vorindustriellen Manufakturen des 18. Jahrhunderts.

Der Bauer arbeitete nunmehr unabhängig vom Prinzip des Flurzwanges und der Gemeinheitsnutzung.

Auch die Dorfbewohner von Heinade und Merxhausen waren künftig nur noch durch Arbeit und ihre Verteilung voneinander abhängig.

Nachdem die Bauern die landgemeindlichen Selbstbestimmungsgewohnheiten verloren hatten, entwickelten sie neue Sonderrollen innerhalb des Dorfes.

Letztlich gediehen Vollbauern „von einer ihre Angelegenheiten selbstorganisierenden, widerständigen Gruppe innerhalb ihrer lokalen Verbände zu einer überlokal staatstragenden Mitbürgerschicht“.[42]

Brinksitzer, Anbauer, Abbauer und Häuslinge zählten zu der „unterbäuerlichen“, aber mit der Landwirtschaft verbundenen Schicht jüngerer Nachsiedlungsgruppen.

Eine ausführliche, aber ältere Darstellung dieser dörflichen Sozialschicht findet sich bei WÄCHTER [42].

Die „kleinen Leute“, nicht gemeindeberechtigte Kleinstellenbesitzer, wurden wichtig für ein Dorf, arbeiteten doch viele von ihnen nach und nach in einem Hauptberuf außerhalb der Landwirtschaft.

Sie behielten aber ein Stück Land, das ggf. von Bauern bewirtschaftet wurde.

Arbeitsdienst auf dem Bauernhof war dann die zu erbringende Gegenleistung.

Somit gab es zwischen den Dorfbewohnern auch weiterhin wechselseitige horizontale wie vertikale Arbeitsbeziehungen, wie sie sich im Prinzip auch für Heinade und Merxhausen annehmen lassen.

Kleinbauern behaupteten sich ökonomisch als dritte Gruppe.

Auch die Handwerker der ländlichen DORF:REGION zwischen nördlichem Solling und Holzberg arbeiteten zunächst für die „dörfliche und nachbardörfliche Nachfrage“.

Später verdienten einige von ihnen, abhängig von den Zuerwerbsquellen, auch außerhalb des Dorfes ihr Einkommen.

Mancher Dorfhandwerker ging auf Grund des Marktdruckes und der fehlenden Arbeit im Dorf einer Wanderarbeit nach, orientierte sich beruflich zur Stadt hin.[43]

Die unterbäuerlichen Schichten, die „ländliche Armut“ repräsentierend, umfassten in dem hier betrachteten Zeitraum im Wesentlichen drei Gruppen, zum einen Kleinstellenbesitzer und Landlose, zum anderen das freie und unfreie Gesinde auf Höfen und Gütern.

Diese Gruppen verfügten weder über eine politische Teilnahme noch über soziale Teilhaberechte (Ausschluss von der „Dorfehrbarkeit“).[44]

  • Kleinstellenbesitzer waren als eigene Klasse „Brinksitzer“, die entweder kein Ackerland, nur schlechteres Ackerland außerhalb der Dorfflur oder ein nur leihweise überlassenes Feldstück besaßen; lediglich ein kleines Gartenstück und eine Weideberechtigung. Brinksitzer waren keine vollberechtigten Mitglieder einer Dorfgemeinschaft. Sie gingen regelmäßig einem handwerklichen Nebenerwerb nach, u. a. als Drechsler, Hausschlachter, Schuster, Sägeschneider, Tagelöhner. Brinksitzer verfügten oft über ein eigenes Haus, die Fläche ihres Wiesenlandes betrug 1-5 Morgen.
  • Landlose waren „Häuslinge“, die in einem fremden Wohngebäude als „Mieter“ wohnten und als Tagelöhner in der Land- oder Gewerbewirtschaft ihrem kargen Einkommen nachgingen.
  • Auf Bauernhöfen gab es das freie, auf Herrengütern das unfreie Gesinde, das für Kost, Kleidung, Wohnung und ggf. für einen kleinen Jahreslohn beschäftigt war.

Eine ebenfalls typische ländliche Bevölkerungsschicht waren bei zunehmender Industrialisierung die Anbauer, die ohne eigenes Ackerland auf einen Zuerwerb angewiesen waren; in Hellental als Leinenweber, Waldarbeiter und als andere Landhandwerker.

 

Von der täglichen Landarbeit „kleiner Leute“

im 18. Jahrhundert

Den Berichten des Superintendenten Spohr von 1774 und 1775 ist nach RAULS [47] - sozialgeschichtlich richtungsweisend und anschaulich - auszugsweise zu entnehmen, wie sich die abhängige tagtägliche Landarbeit „kleiner Leute“ in der hiesigen Region gestaltete.

In folgender Weise wurde das Korn auf der Dähle im gleichmäßigen Takt der Dreschflegel gedroschen:[46]

"Die Drescher fangen des Nachts um zwölf Uhr an zu dreschen und trinken des morgens um 4 Uhr den Branntwein, jeder etwa für 4 Pfennig, und essen dazu Brot ohne Butter oder Käse, dreschen darauf bis 6 Uhr, alsdann essen sie Milchmus von saurer Milch nebst Brot und Butter, mittags warmes Essen nebst Brot, Butter und Käse und des abends wieder warmes Essen wie des mittags."

Zum allgemeinen Tagesablauf von Ackerknechten und Mägden vermerkte Superintendent Spohr in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts:

"Der Knecht muß morgens ohnfehlbar um 3 Uhr aufstehn und den Pferden zum ersten Mal Futter geben. Füttert er Rauhfutter oder Korn, wie es gewachsen ist, so muß er um 4 Uhr anfangen, Futter zu schneiden, und zwar so kurz als möglich ist, und um die gleiche Zeit den ihm untergebenen Jungen wecken, daß solcher tüchtig die Pferde putzt.

Um 5 Uhr muß er tränken und aufschirren, zwischen 5 Uhr und 6 Uhr das Frühstück essen, damit es pcto. 6 aus dem Stalle geht.

Ist es in der Sommer-Saatzeit, und man tut 3 Spann (Anm.: Spann = mit dem Gespann zur Arbeit ausziehen), so muß der Junge bis um 12 Uhr des Nachts füttern, alsdann den Knecht wecken, und der Junge legt sich hin bis ½3 Uhr.

Hierauf weckt der Knecht den Jungen, und es geht puncto 3 Uhr aus dem Stalle, bleiben aus bis 7 Uhr, als dann wird das Morgenbrot gegessen bis gegen 8 Uhr.

Dann wieder heraus bis 11 Uhr.

Alsdann wird Mittag gemacht bis 1 Uhr. Unter dieser Zeit muß der Junge den Stall misten.

Um 1 Uhr wieder heraus und um 6 Uhr zu Haus.

Eine Küchenmagd darf sich niemals hinlegen, bis das Gemüse auf den folgenden Tag reingemacht ist.

Eine Kuhmagd muß zu ihrer sonstigen Arbeit 3 Löppe Garn des Winters spinnen, auch um 3 Uhr aufstehen."

 

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[41] WÄCHTER 1959, S. 16.

[42] WÄCHTER [1959, S. 18 ff.

[43] HAUPTMEYER 2004, S. 99.

[44] HENZE 2004, S. 45; Akademie Bremen 1999.

[45] KNOLL/BODE 1891, S. 116.

[46] nach dem „Holzmindener Wochenblatt“ von 1787 [zit. in RAULS 1983, S. 127].

[47] RAULS 1983, S. 128 f.