Handwerksordnungen, Zünfte und Netzwerke

Klaus A.E. Weber

 

Festsetzungen in der "Gläsnerzunft"

Einst waren Glasmachermeister ("Gläsner") in speziellen Bündnissen mit strengen Handwerksordnungen zusammengeschlossen - dem "Spessartbund" im 15. Jahrhundert und dem "Hessischen Gläsnerbund" im 16. Jahrhundert.

Bei den Handwerksordnungen handelt es sich um ständischen Körperschaften zur Wahrung und Kontrolle gemeinsamer Interessen wie auch zur sozialen, ökonomischen und religiösen Systemregelung - vergleichbar mit städtischen Zunftgemeinschaften.[1][7]

 

Spessartbund von 1406

"Gleser uff (und) umb den Spethßart"

Während des 14. und 15. Jahrhunderts galt der Spessart als Mittelpunkt der mitteldeutschen Glasherstellung und als Ursprung der Glasmacherzunft "auf und um den Spessart", d.h. im Spessart und umliegenden Gebieten.

Einhergehend mit der strengen Handwerksordnung [3] vom 23. Juli 1406 wurde hier die ständische Körperschaft des "Spessartbundes" - der Bund der "Gleser uff (und) umb den Spethßart" - als überregionaler Glasmacherbund von Gläsnern gegründet (Bundesordnung).

Die Gläsner des Bundes stellten sich dabei unter den Schutz des Grafen zu Rieneck.

Zu den 40 namentlich genannten Gründungsmitgliedern zählten Gläsner mit Namen Kunkel, Seitz und Becker.

Sie kamen vermutlich aus dem Raum Großalmerode

1168 hatte Graf Ludwig von Rieneck die Grafschaft Rieneck im Spessart als Lehen von Kurmainz erhalten.

Die Zunftartikel sollten als Richtlinien, die zuvor nicht verschriftlich worden waren, nunmehr durch schriftliche Festlegungen das Glasmacherhandwerk sichern.

Die 10 Artikel betrafen

  • die Arbeitszeit

  • die Stellung der Gesellen und Lehrlinge

  • "keiner under uns niemant sal leren glas machen, des Vater nit gekonnt hat glas machen" - Vererbung der Glasmacherkunst ausschließlich von dem Vater auf den Sohn [4]

  • die Größe der Glashütte

  • Richtzahlen für den Produktionsumfang: Höchstproduktion und Qualität des Hohl- und Flachglases

Hierbei war vorgegeben, dass die Glasherstellung nur zwischen Ostern und Martini (11. November), also insgesamt über 34 Wochen, erfolgen und montags kein Glas geblasen werden durfte - so auch im "Alten Tal der Glasmacher" im Solling.

In der Winterzeit erfolgte der Holzeinschlag zur Ofenbefeuerung und die holzintensive Pottaschengewinnung für die kommende "Glaskampagne".

Zudem wurden die Ofenanlagen ausgebessert und die Glashäfen gebrannt.

Nach dem Deutschen Bauernkrieg 1524-1526 wurde gezwungenermaßen der "Spessartbund" aufgelöst.

Denn 1525 hatte sich der "Spessartbund" dem Bauernaufstand angeschlossen, nachdem mainzische Glashüttenverbote und "ein scharfer Ausweisungsbefehl" ergangen waren.[5]

Wie TSCHIRR [5] hierzu ausführt, habe im darauf folgenden Strafgericht der Kurfürst von Mainz alle Vorrechte der Glasmacher aufgehoben und zugleich die "Spessartordnung" für ungültig erklärt.

Nur 12 Jahre später schlossen sich Gläsner erneut zu einem Gläsnerbund zusammen - unter der Schutzherrschaft des Landgrafen Philipp I. (1504-1567) von Hessen.

 

Hessischer Gläsnerbund von 1537

Der neue Gläsnerbund wurde 1537 in Großalmerode im Kaufunger Wald als "Hessischer Gläsnerbund" in Form einer ständischen Körperschaft (Zunftgemeinschaft) gegründet [2], wobei seine rund 200 Mitglieder sich auch aus Teilen Thüringens, dem Harz und dem Braunschweiger Land sowie aus Schleswig-Holstein und Dänemark rekrutierten.

Die 26 Meister des neuen Gläsnerbundes kommen aus nur acht Familien [6], das Obergewicht haben

  • S(e)itz - 8x

  • Wenzel - 6 x

  • Gundelach - 4x

  • Kaulfelt - 3x

  • Ko(u)nckel - 2x

  • je ein Meister Grimm, Lippert, Stenger.

Dabei übernahmen die Gläsner ihre alte Zunftordnung des frühen 15. Jahrhunderts, welche den gesamten Herstellungsprozess der Hohl- und Flachgläser regelte.

Seinen Höhepunkt erreichte der Hessische Gläsnerbund etwa zur Mitte des 16. Jahrhunderts, dessen Macht allmählich gegen Ende des 16. Jahrhunderts verfiel.

Das als Dreh- und Angelpunkt ob seines qualitativ hochstehenden Ton sim Mittelpunkt stehende Großalmerode wurde zugleich auch Sitz des Gläsnergerichtes.

Den Vorsitz des Bundes übernahm Landgraf Philipp I. von Hessen-Kassel (1504-1567), dem als Ober-Voigt, wie sich später als nachteilig erweisen sollte, das Recht zustand, fremde Untertanen vor das Gläsnergericht zu zitieren und ihnen auch Strafen auferlegen durfte.[5]

Jeweils am Pfingstmontag trafen sich alle Glasmachermeister in Großalmerode.

Hier hielten sie Gläsnergericht und verhandelten Verstöße gegen die Bundesordnung.

In der Bundesordnung war wiederum genau vorgeschrieben, dass eine Glashütte nur von Ostern bis Martini (11. November) über 34 Wochen betrieben und welche tägliche Menge an Gläsern angefertigt werden durfte.

Erneut wurde die tägliche Menge hergestellter Gläser genau vorgeschrieben.

Ein Glasmachermeister durfte am Tag mit einem "Knecht" "vor dem großen Loch" 300 Gutrolfe (besonderer Flaschentyp) oder 300 Becher anfertigen, ein Geselle dem hingegen nur jeweils 100 bzw. 175 Stück.

Als Höchstmengenbegrenzug für die Herstellung von Fensterglas sollte jede Glashütte nur einen Streckofen haben, wobei dort täglich höchstens 6 Zentner „kleines Glas“ oder 4 Zentner „großes Glas“ gemacht werden sollten.

Von Samstagabend bis Dienstagmorgen dauerten die verschiedenen "Schmelzungen" und "Läuterungen der Masse", von Dienstag bis Samstag wurde ausgearbeitet und geformt.

Vorgegeben war auch, dass ein jeder Glsmachermeister nur zwei bis drei Gesellen beschäftigen durfte.

Als Lehrlinge kamen nur die Söhne aus Glasmacherfamilien in Frage, weil hiermit das Wissen stets nur vom Vater auf den Sohn übertragbar war.

Da sich hierdurch das Wissen stets vom Vater auf den Sohn übertrug, sind über mehrere Jahrhunderte immer dieselben Familiennamen in der Gläsnerei vertreten.

So waren viele Familien durch Heirat eng miteinander verbunden, wie beispielsweise die Glasmacherfamilien der Gundelach-Becker-Linie.

Preise und Absatzmärkte für die Glaswaren wurden mit der Einhaltung der Zunftordnung gesichert.

Infolge des schleichenden Machtzerfalls der Gläsnerbundes mit lagsamer Auflösung gegen Ende des 16. Jahrhunderts konnten hessische Gläsner abwandern und sich ob ihrer jetzt größeren Freiheiten auch in anderen Ländern und Regionen mit diverser werdender Glaswaren in Waldglashütten selbständig machen.[5]

Im weiteren Verlauf aber büßten sie ihre einst herrschaftlich verbrieften Sonderrechte ein.

Geschätzt sollen die Glashütten des Hessischen Gläsnerbundes 1580 insgesamt 2,5 Millionen Biergläser, 4 Millionen Becher und 2.000 Tonnen Fensterglas hergestellt haben, wobei der vermutete Holzverbrauch bei einer Fläche von 12.500 Hektar Wald lag.

 

Exkurs: Konstanzer Glaserordnung

Konstanzer Glaserhandwerker (für Fensterglas) verfügten nicht über eine eigene Zunft bzw. Handwerksordnung, sondern schlossen sich um 1500 der „ersamen Zunfft Im Thurge“ (die Thurgauzunft) mit anderen Handwerkern an, wobei bereits um 1550 eine detailliertere Verordnung folgte, die im frühen 17. Jahrhundert in der Konstanzer Glaserordnung mündete.[8]

 

_______________________________________________________________________________

[1] ALMELING 2006. S. 21-23.

[2] BLOSS 1950a, S. 7-8.

[3] gbv-partenstein.de/wp-content/uploads/2011/10/glasmacher.pdf.

[4] zit. bei TSCHIRR 2009, S. 24.

[5] TSCHIRR 2009, S. 24.

[6] LOTZE 1992.

[7] STEPHAN 2021, S. 104-105.

[8] RÖBER 2022b, S. 349-357.